Tausch der Heizungsanlage

Heizungstausch ENU

  • Eine Förderung durch die Gemeinde Ennsdorf kann beantragt/zuerkannt werden, sofern ein Tausch von fossilen Heizungsanlagen (Kohle, Erdgas und Erdöl) vorgenommen wird.
  • Die maximale Förderhöhe beträgt 1.000 Euro.
  • Falls eine Förderung für eine Bundes- bzw. Landesförderung gewährt wurde, werden 15 % der verbleibenden Rechnungssumme durch die Gemeinde Ennsdorf übernommen.

    folgende Unterlagen werden benötigt:
  • schriftliches Ansuchen
  • Rechnung inkl. Zahlungsnachweis
  • Nachweis der Auszahlung der Förderung durch das Land NÖ
    Die Förderkriterien sind ab 01.01.2022 gültig!

    Zum Förderansuchen der Gemeinde:
    Förderansuchenab2022.pdf[3].pdf herunterladen (0.3 MB)