Hinweise zur Schneepracht

Veröffentlichungsdatum12.01.2026Lesedauer1 MinuteKategorienStartseite
Der Bauhof Ennsdorf bei den Räumungsarbeiten im Jänner 2026.

Unser Bauhof ist für Sie im Einsatz - für sichere Straßen und Wege!

Gesetzliche Regelung für Gehsteige und Gehwege gemäß StVO:

Eigentümer:innen aller Liegenschaften im Ortsgebiet (ausgenommen unverbaute land- und forstwirtschaftliche Flächen) haben dafür zu sorgen, dass die entlang des ganzen Grundstücks in einer Entfernung von nicht mehr als 3m vorhandenen Gehsteige/-wege von 6.00 Uhr bis 22.00 Uhr von Schnee gesäubert, sowie bei Schnee und Glatteis bestreut sind. 

Im Zuge des Winterdienstes auf öffentlichen Verkehrsflächen kann es vorkommen, dass der Bauhof Flächen räumt und streut, obwohl die Grundeigentümer:innen selbst dazu verpflichtet sind. Es handelt sich dabei um eine unverbindliche Serviceleistung, aus der kein Rechtsanspruch abzuleiten ist.